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Idee & Sparring

Was der Innovationsgutschein Baden-Württemberg bei einer App-Idee fördert

Bis zu 20.000 € Zuschuss für Forschung und Entwicklung an einer neuen Idee. Gefördert wird die Vorarbeit, etwa eine Machbarkeitsstudie oder ein Prototyp. Die Programmierung der fertigen App zahlen Sie selbst.

04. Oktober 2026 · 5 min

Die Kurzfassung

Das Land übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten, die Ihnen eine externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung stellt, je nach Gutscheinlinie bis 7.500 € oder 20.000 €. Antragsteller und Empfänger ist Ihr Unternehmen.

Gefördert wird Forschung und Entwicklung an einem neuen Produkt, einem neuen Verfahren oder einer neuen Dienstleistung, etwa eine Machbarkeitsstudie, ein Prototyp oder Produkttests. Die Förderung gilt nur im vorwettbewerblichen Bereich: Ein geförderter Prototyp darf nicht kommerziell verwertet werden. Die Programmierung der App, die Sie später einsetzen oder verkaufen, ist eine Auftragsentwicklung und wird nicht gefördert.

Was bei einer App-Idee förderfähig ist

Förderfähig sind laut Merkblatt wissenschaftliche Vorarbeiten wie Technologie-, Patent- und Marktrecherchen oder Machbarkeitsstudien. Dazu kommt umsetzungsorientierte Entwicklung wie Design, Service Engineering, Prototypenbau und Produkttests. Bei einer App-Idee kann das zum Beispiel die Frage sein, ob sich eine Maschine zuverlässig drahtlos ansteuern lässt, geprüft an einem Funktionsmuster.

Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • Auftragsentwicklungen und branchenübliche Programmierdienstleistungen
  • klassische Unternehmensberatung und Beratung zur Beantragung von Fördermitteln
  • der Kauf von Hard- und Software
  • interne Personal- und Sachkosten
  • Vertrieb und Marketing
  • die Mehrwertsteuer

Vier Gutscheinlinien

Innovationsgutschein BW

Bis 7.500 € bei 50 Prozent, für Vorarbeiten und für Entwicklung, die ein innovatives Produkt oder Verfahren bis zur Markt- oder Fertigungsreife bringt.

Innovationsgutschein Hightech BW

Bis 20.000 € bei 50 Prozent, für besonders anspruchsvolle Vorhaben von Unternehmen, die älter als fünf Jahre sind. Materialkosten, etwa für den Prototypenbau, sind hier ebenfalls förderfähig.

Innovationsgutschein Start-up BW

Bis 20.000 € bei 50 Prozent, für Gründungen und Unternehmen bis fünf Jahre nach der Gründung, in Wachstumsfeldern wie Digitalisierung, Green Economy oder Life Science. Materialkosten sind ebenfalls förderfähig.

Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“

Seit dem 1. Januar 2026, bis 20.000 € bei 50 Prozent. Diese Linie fördert die Zusammenarbeit eines mittelständischen Unternehmens mit einem innovativen Start-up, das jünger als zehn Jahre ist.

Wer antragsberechtigt ist

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, mit höchstens 100 Vollzeitäquivalenten und höchstens 20 Millionen € Vorjahresumsatz oder Bilanzsumme. Verbundene und Partnerunternehmen werden eingerechnet. Bei „Mittelstand trifft Start-ups“ liegen die Grenzen bei 250 Vollzeitäquivalenten und 50 Millionen € Umsatz oder 43 Millionen € Bilanzsumme.

Pro Unternehmen gibt es einen Gutschein im Kalenderjahr, von den Linien Hightech BW und Start-up BW insgesamt höchstens zwei. Einen neuen Gutschein können Sie erst beantragen, wenn der vorige vollständig abgeschlossen ist.

Wer die Entwicklung übernehmen darf

Die Leistung muss eine externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtung erbringen. Dazu zählen Hochschulinstitute, Fraunhofer-Institute und Steinbeis-Unternehmen, aber auch privatwirtschaftliche FuE-Unternehmen sowie Ingenieur- und Designbüros. Anbieter, die überwiegend Unternehmensberatung machen, erkennt die L-Bank nicht an. Ihr Unternehmen darf mit der Einrichtung in keiner Weise verbunden sein.

Bei Hightech BW und Start-up BW gewichtet der Innovationsausschuss die Qualifikation des Partners besonders hoch. Softwareentwickler mit branchenüblichem Leistungsprofil werden dort nur in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert.

Ob wir für Ihr Vorhaben als Partner in Frage kommen, hängt deshalb vom Vorhaben und von der Gutscheinlinie ab. Das klären wir im Vorgespräch offen, und wenn eine Forschungseinrichtung besser passt, sagen wir Ihnen das.

Ein Beispiel zur Größenordnung

Kostet eine Machbarkeitsstudie mit Funktionsmuster bei einer Forschungs- und Entwicklungseinrichtung 30.000 € netto, übernimmt der Innovationsgutschein Hightech BW 15.000 €. Die Entwicklung der fertigen App, die danach entsteht, finanzieren Sie selbst. Ein Vorhaben sollte sich deshalb auch ohne Gutschein rechnen.

Drei Fehler, die den Antrag kosten

Zu früh beauftragen

Die Forschungs- und Entwicklungseinrichtung muss bereits im Antrag stehen. Verträge und Aufträge dürfen Sie aber erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids vergeben. Eine vorzeitige Auftragsvergabe führt zum Widerruf der Bewilligung.

Programmierung als Innovation beantragen

Eine App, die einen bekannten Ablauf digitalisiert, ist in der Regel keine förderfähige Innovation, auch wenn sie technisch anspruchsvoll ist. Beantragen Sie den Teil, bei dem offen ist, ob und wie er technisch funktioniert.

Den Prototyp gleich verwerten wollen

Ein geförderter Prototyp darf nicht kommerziell verwertet werden, eine Veräußerung führt zum Widerruf. Planen Sie die spätere Produktentwicklung deshalb als eigenen Schritt.

In vier Schritten zum Antrag

  1. Herausarbeiten, was am Vorhaben neu ist und welcher Teil sich als Forschung und Entwicklung abgrenzen lässt.
  2. Eine passende Forschungs- und Entwicklungseinrichtung finden und ein Angebot mit Kosten- und Finanzierungsplan einholen.
  3. Den Antrag online bei der L-Bank stellen, mit der Einrichtung im Antrag.
  4. Erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids beauftragen. Für Durchführung und Abrechnung haben Sie dann zehn Monate, auf Antrag zwölf.

Stand dieser Angaben

Alle Angaben entsprechen dem Merkblatt des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 20. Juli 2026. Maßgeblich sind die Förderbedingungen der L-Bank zum Zeitpunkt Ihres Antrags. Der Gutschein ist eine De-minimis-Beihilfe, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Ob Ihre Idee einen Kern hat, der sich als Forschung und Entwicklung abgrenzen lässt, besprechen wir gern im kostenlosen Vorgespräch.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Förderung oder der Dienstleister?+

Sie. Ihr Unternehmen stellt den Antrag, beauftragt nach der Bewilligung die Forschungs- und Entwicklungseinrichtung und bekommt bis zu 50 Prozent der Nettorechnung erstattet.

Wird die Programmierung meiner App gefördert?+

Nein. Auftragsentwicklungen und branchenübliche Programmierdienstleistungen schließt das Merkblatt aus. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsleistungen davor, etwa eine Machbarkeitsstudie, ein Prototyp oder Produkttests. Ein geförderter Prototyp darf nicht kommerziell verwertet werden.

Wie hoch ist die Förderung?+

50 Prozent der Nettokosten, die Ihnen die Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung stellt: bis 7.500 € beim Innovationsgutschein BW, bis 20.000 € bei Hightech BW, Start-up BW und „Mittelstand trifft Start-ups“.

Kann Vertical Meters der Entwicklungspartner sein?+

Das entscheidet im Einzelfall der Innovationsausschuss. Beim Innovationsgutschein Hightech BW werden Softwareentwickler laut Merkblatt nur in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert. Wir sagen Ihnen im Vorgespräch offen, ob wir für Ihr Vorhaben in Frage kommen oder eine Forschungseinrichtung besser passt.

Wo wird der Antrag gestellt?+

Online über das Förderportal der L-Bank. Die Forschungs- und Entwicklungseinrichtung muss bereits im Antrag stehen. Verträge dürfen Sie erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids schließen.

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Viviane Lenders

Viviane Lenders

Geschäftsführerin

Timo Albers

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